Beschlussvorlage - BV/01/21/040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in seiner Sitzung am 13.4.2021 den Beschluss zur 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel gefasst. Inhaltlich befasst sich die 1. Änderung der Hauptsatzung unter Anderem mit der Bildung eines Hauptausschusses. Auf den zu bildenden Hauptausschuss werden dann verschiedene Aufgaben übertragen. Der Beschluss und die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung sind als Anlage beigefügt.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 6.5.2021 Widerspruch gegen diesen Beschluss eingelegt. Über diesen Widerspruch muss seitens des Amtsausschusses innerhalb eines Monates entschieden werden. Der Widerspruch ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt, den Widerspruch zurück zu weisen.

Begründung: 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat gegen den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 13. April 2021 Widerspruch eingelegt mit der Begründung, der Beschluss gefährde das Wohl der Gemeinde. Diese Gemeindewohlgefährdung wird begründet mit der fehlenden Verhältnismäßigkeit bei der Berücksichtigung der Mitglieder des Hauptausschusses.

Die Begründung und damit die Ansicht, der Beschluss des Amtsausschusses gefährde das Wohl der Gemeinde, geht ins Leere. Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern eröffnet dem Amtsausschuss in Paragraph 136 die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt per Wahl analog Paragraph 38 Abs. 2. Wahlen sind Personenentscheidungen. Danach ist gewählt, wer die meisten stimmen auf sich vereinigt. Eine Verhältniswahl ist bewusst nicht gesetzlich vorgesehen, ansonsten hätte der Gesetzgeber in § 135 der Kommunalverfassung (Anwendung sonstiger Vorschriften) explizit § 36 aufgeführt, in dem die Besetzung entsprechend den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat. Damit wäre auch eine Festlegung in der Hauptsatzung, die Besetzung des Hauptausschusses entsprechend den Verhältnissen der Kommunalwahl vorzunehmen, nicht im Einklang mit der Kommunalverfassung. 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel weist den Widerspruch der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gegen den Beschluss zur 1. Änderung der Hauptsatzung zurück.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 keine

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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