Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14898

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 11, 13 KPG M-V sind die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Eigenbetriebe, soweit ihre Wirtschaftsführung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung erfolgt, jährlich zu prüfen.

Nach Abschnitt III KPG M-V wurde für die Jahresabschlussprüfung 2019 ein Abschlussprüfer beauftragt.

Dieser prüft den Jahresabschluss und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Eigenbetriebsleiters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt 132 TEUR

 

Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen -123 TEUR

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Finanzmittelüberschuss aus von  102 TEUR

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst stellt den vom Wirtschaftsprüfer und Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des "minimare" Eigenbetrieb der Gemeinde Kalkhorst zum 31. Dezember 2019 fest.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß §40 EigVO M-V den Betriebsleiter/ - in für das Wirtschaftsjahr 2019 zu entlasten.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2019 in Höhe eines Fehlbetrages von 123.600 EUR wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung: 123.600 EUR

Einstellung in die Rücklagen: 0,00 EUR(entfällt)

Ausschüttung an die Gemeinde: 0,00 EUR(entfällt)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Jahresabschluss

 

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Anlagen

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