Mitteilungsvorlage - MV/02/21/043
Grunddaten
- Betreff:
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Zusätzliche Betreuungskosten während der Schulferien im Hort „Neptunkinnings“ in Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Tech, Mareen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Klütz
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Anhörung
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20.05.2021
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Sachverhalt
Eltern, deren Kinder den Hort „Neptun Kinnings“ in Boltenhagen besuchen sind an den Ausschuss für Soziales- und Kultur der Stadt Klütz herangetreten, da sie die Erhöhung der Betreuungskosten währende der Ferienzeit in der Höhe ungerechtfertigt finden.
Seit dem 01. Januar 2020 besteht in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Novellierung des KiföG eine Beitragsfreiheit in allen Förderarten - in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege.
Der Betreuungsumfang für Hortkinder umfasst für einen Ganztagsplatz 6 Stunden und für einen Teilzeitplatz 3 Stunden. Sollten Kinder darüber hinaus betreut werden, fallen pro angefangene Stunde Betreuungskosten für bis zu 10 Kinder in Höhe von 10,00 € und ab 11 Kinder in Höhe von 7,50 € an. Die Erhöhung wurde in der Elternsatzung geregelt, die zum 01. Januar 2020 in Kraft trat. Dies wurde den Eltern per Mail am 11. September 2020 mitgeteilt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |