Beschlussvorlage - BV/12/21/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der "Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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04.05.2021
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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Sachverhalt
Durch die Fraktion SPD/ Die Linke wurde der Antrag zur Änderung der „Baumschutzsatzung vom 27.06.2013“ gestellt. Die Baumschutzsatzung soll um folgenden Inhalt ergänzt werden:
„Bäume, die im Zusammenhang mit einem Baugeschehen gefällt oder gerodet werden sollen, dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung und somit kurz vor der Verwirklichung des Bauvorhabens gefällt und gerodet werden. Bis dahin bleibt der Bauherr zu einem ordnungsgemäßen Erhalt der Bäume verpflichtet.“
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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341,1 kB
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