Beschlussvorlage - BV/12/21/040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen ist entsprechend des Prüfberichtes festzustellen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH Richard-Wagner-Str. 39 19059 Schwerin vertreten durch Herrn Nico Szepanski hat am 17.11.2020 im Abschlussgespräch den Prüfbericht vorgestellt.

Der Landesrechnungshof M-V hat den Prüfbericht mit Schreiben vom 25.03.2021 freigegeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2019 festgeschrieben.
  2. Im Jahr 2019 konnte ein Zuwachs bei den Übernachtungsgästen und damit auch der Anzahl der Übernachtungen verzeichnet werden. Die Verweildauer lag unverändert bei 5,4 Tagen. Mit dem Zuwachs der Übernachtungsgäste ist ein leichter Anstieg der Erträge aus Kurabgaben einhergegangen. Auf Grund der gestiegenen Parkplatzeinnahmen von 6% ist von einem ähnlichen Anstieg bei den Tagestouristen auszugehen. Demgegenüber haben sich aber Ertragsrückgänge bei den Strandkurbeiträgen, Veranstaltungserträgen, Anzeigenerlösen und Kostenerstattungen ergeben.

Insgesamt wurde das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresgewinn von T€ 81 abgeschlossen.

Die Eigenkapitalausstattung, die bilanziellen Verhältnisse sowie die Liquiditäts- und Finanzlage der Kurverwaltung sind unverändert als gut anzusehen.

Die wirtschaftliche Lage kann insgesamt als stabil bezeichnet werden.

  1. Der Landesrechnungshof M-V hat den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers mit Schreiben vom 25.03.2021 nach Durchsicht freigegeben.
  2. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH, der Beschluss über die Feststellung durch die GV sind mit dem Jahresabschluss und Lagebericht unter Hinweis auf die Auslegung öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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