Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14956

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Sportverein SC Boltenhagen hat mit dem Schreiben vom 13.08.2020 die Kündigung des Betreibervertrages zum 01.01.2021 eingereicht.

 

Es gilt nun ein Konzept zu erarbeiten, sodass die zukünftige Betreuung der Sport- und Freizeitanlage gewährleistet werden kann. In einem ersten Schritt soll mit dem Sportverein SC Boltenhagen über eine mögliche Fortführung verhandelt werden.

Folgende Änderungen werden ab 01.01.2021 angestrebt:

  1. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Vereinshauses und dessen Kosten übernimmt die Gemeinde (Kostenaufstellung in der Anlage).
  2. Die Pflege des Walls übernimmt der Bauhof Ostseebad Boltenhagen.
  3. Die Vermietung der Tennisplätze an Urlauber wird über die Kurverwaltung vorgenommen.
  4. Der SC Boltenhagen verkauft der Gemeinde das Inventar des Vereinshauses. Der Kaufpreis richtet sich nach dem Restbuch- bzw. Gebrauchswert. Die Bestandsaufnahme des Inventars erfolgt im Dezember 2020. Über die Höhe des Kaufpreises wird von den Greminen gesondert entschieden.
  5. Über das Arbeitsverhältnis des Platzwartes - angestellt beim SC Boltenhagen - wird gesondert entschieden (GV Bolte/20/14940 – Entscheidung steht noch aus).

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Sportanlage vom SC Boltenhagen geschlossen. Da mit einer Öffnung erst wieder zum 01.04.2021 zu rechnen ist, sind folgende Punkte zu diesem Termin von den Gremien gesondert zu beschließen.

  • Es wird mit dem SC Boltenhagen ein Nutzungsvertrag für den Sport- und den Tennisplatz abgeschlossen. Die Nutzung erfolgt für den Sportverein gegen ein moderates Entgelt. Der SC Boltenhagen übernimmt die Pflege des Sport- und des Tennisplatzes.
  • Das Sportlerheim wird zur Vermietung (keine Dauernutzung) angeboten. Die Termine werden vor Ort vereinbart. Der Vertragsabschluss und die Abrechnung erfolgen über das Amt. Die Nutzung für Feiern soll gegen Entgelt (feststehende Gebühren) möglich sein. Die entsprechende Benutzungs- und Entgeltordnung muss von den Gremien noch beschlossen werden. Die Einnahmen aus  der Vermietung für Feiern (etwa 2.600 € pro Jahr) werden für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sportanlage eingesetzt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Vereinshauses und dessen Kosten übernimmt die Gemeinde.

2. Die Pflege des Walls übernimmt der Bauhof.

3. Die Vermietung der Tennisplätze an Urlauber übernimmt die Kurverwaltung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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