Beschlussvorlage - BV/10/21/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Zierow zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie Kontrollen im Gemeindegebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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14.04.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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14.04.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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28.04.2021
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Sachverhalt
Das Amt Klützer Winkel befasst sich aus aktuellem Anlass mit der Aufgabenwahrnehmung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den amtsangehörigen Gemeinden. Diese Aufgabe gehört zum übertragenen Wirkungskreis und ist durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Klützer Winkel wahrzunehmen. Die unterschiedlichen räumlichen und touristischen Strukturen der Gemeinden wirken sich ebenfalls auf Überwachungsbedarfe und Kontrollzyklen aus. Aktuell sind im Amt Klützer Winkel vier Verkehrsüberwacher*innen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden beschäftigt (Fachbereich Bürgeramt). Die Personal- und Sachkosten werden über die Amtsumlage von allen Gemeinden getragen.
Ein/e Verkehrsüberwacher*in ist saisonal von Mai bis September dauerhaft in die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen abgestellt, diese Personalkosten trägt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Die amtsangehörigen Gemeinden haben den Wunsch geäußert, mehr Kontrollen in den Gemeinden durchzuführen. Das Amt Klützer Winkel hat geprüft, wie der Wunsch der Gemeinde umgesetzt werden kann. Als Möglichkeit wird in Betracht gezogen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem gewünschten Personalbedarf der Gemeinde zu vereinbaren. Hierzu hat die Gemeinde den Personalbedarf zu bemessen und zu benennen. Dieses Vorgehen ist seitens des Amtes Klützer Winkel durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro geprüft worden.
Die Vorteile bei einer entsprechenden Regelung sind kurz zu benennen:
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Aufwandsbezogene Kosten für die Gemeinde
- Die Gemeinde legt den Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs fest. Die Einstellung der Mitarbeiter*innen erfolgt über das Amt Klützer Winkel auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- Die Gemeinde können auf die Erfahrungen des Außendienstes des Ordnungsamtes aus den letzten Jahren zurückgreifen. Die Verwaltung unterbreitet der Gemeinde einen Vorschlag, wie viele Zeitanteile für die Überwachung üblicherweise notwendig sind.
-
Überwachung des ruhenden Verkehrs und der weiteren Bereiche (Straßenreinigung, Entrichtung der Strandgebühr, Hunde am Badestrand, Zelten am Strand, Camping auf Parkplätzen, Darbietungen (Kundgebungen, Musikveranstaltungen) im öffentlichen Bereich, Aufstellen von Plakaten oder andere Werbung uvm.) nach der Priorisierung der Gemeinde
- Bspw. Kontrollen morgens, abends sowie in Straßen oder Bereichen, die bisher weniger kontrolliert wurden.
-
Kurze Reaktionszeiten
- kurze Wegstrecken zu den Parkplätzen / Stränden
- kurze Reaktionzeit bei besonderen Situationen
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Erhöhung der Entrichtung der Parkgebühren in der Gemeinde durch stetige Kontrollen
- Hier stellt sich die Frage, ob eine Anpassung der Parkgebühren gewünscht ist?
- Entlastung des Haushaltes des Amtes Klützer Winkel
- Gegenseitige Unterstützung bei besonderen Situationen unter den Gemeinden (Veranstaltungen usw.) möglich.
Folgende Regelungen soll der öffentlich-rechtliche Vertrag umfassen:
Die Gemeinde … |
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Das Amt Klützer Winkel … |
- übernimmt die Personal- und Sachkosten für den Außendienst des Ordnungsamtes entsprechend dem Bedarf der Gemeinde. |
- wird um die Personal- und Sachkosten entlastet. |
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- erhält die Verwarn- und Bußgelder aus der Gemeinde |
- wird um die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern entlastet. |
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- trägt anteilig die Personalkosten für den Innendienst zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren. |
- wird um die Personalkosten für den Innendienst zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren entlastet |
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- trägt anteilig die Fachverfahrenskosten zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren. |
- wird um die Fachverfahrenskosten zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren entlastet. |
Eine Berechnung der Einnahmen und Ausgaben nach den Regelungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Gemeinde Zierow stellt sich wie folgt dar.
Personal- und Sachkosten Außendienst:
Das Amt Klützer Winkel unterbreitet den Vorschlag, für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und weitere Kontrollen in der Gemeinde einen Zeitbedarf von 5 Stunden wöchentlich anzurechnen (ganzjährig). Die Personalkosten summieren sich sodann auf ~5.800,- Euro/Jahr. Für die persönliche Ausrüstung (Diensthandy, Drucker, Dienstkleidung) sind ~1.000,- Euro einmalige Kosten zu kalkulieren.
Berechnung:
Personalkosten Außendienst: |
5.800,00 Euro |
Sachkosten Außendienst: |
1.000,00 Euro |
Gesamt: |
6.800,00 Euro |
Personal- und Sachkosten Innendienst:
Für die Abarbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in der Gemeinde Zierow aufgenommen werden, werden der Gemeinde anteilig die Personalkosten und Fachverfahrenskosten in Rechnung gestellt.
Aktuell wird mit einem Personalbedarf von 30 Stunden pro Woche (0,75 VbE) mit Personalkosten in Höhe von ~37.219,95 Euro gerechnet. Laut Fallzalen hat die Gemeinde ~1.650,- Euro anteilig* zu tragen. Für das Fachverfahren hat die Gemeinde Zierow anteilige Kosten in Höhe von ~90,- Euro jährlich* zu tragen.
* entsprechend der Fallzahlen 2019
Berechnung:
Personalkosten Innendienst: |
1.650,00 Euro |
Sachkosten Außendienst: |
90,00 Euro |
Gesamt: |
1.740,00 Euro |
Parkgebühren:
Die Gemeinde Zierow hat im Jahr 2019 ca. 40.000,- Euro Parkgebühren eingenommen. Durch die kurzen Fahrstrecken innerhalb der Gemeinde können mehr Kontrollen durchgeführt werden, so dass zu erwarten ist, dass mehr Verkehrsteilnehmer die Parkgebühren entrichten.
Verwarn- und Bußgelder:
Im Jahr 2019 wurden im Bereich der Gemeinde Zierow Verwarn- und Bußgelder in Höhe von 2.750,- Euro eingenommen. Durch die kurzen Fahrstrecken innerhalb der Gemeinde können mehr Kontrollen durchgeführt werden, so dass zu erwarten ist, dass kurzfristig die Verwarn- und Bußgelder steigen, langfristig werden diese sinken, da durch die stetige Kontrolle mehr Gebühren entrichtet werden.
Reduzierung im Amtshaushalt:
Durch die öffentlich-rechtlichen Verträge werden die nur die Gemeinde belastet, die auch die Leistung in Anspruch nehmen. Somit kann der Haushalt des Amtes Klützer Winkel entlastet werden.
Parkgebühren |
40.000,00 Euro |
Verwarn- und Bußgelder |
2.750,00 Euro |
Gesamt: |
42.750,00 Euro |
Die Gemeinde muss sich zudem verständigen, ob ein Dienstwagen für die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden soll oder ob eine Abrechnung der Reisekosten (0,30 Euro je km) gewünscht ist.
Um die Ausfertigung und Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages gewährleisten zu können, wird von einem Arbeitsbeginn zum 1. Juni 2021 gerechnet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt,
- einen Personalbedarf für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde von 5 Stunden / Woche.
- den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Zierow zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel werden im Haushalt eingeplant. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,6 kB
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