Beschlussvorlage - BV/04/21/011
Grunddaten
- Betreff:
-
B- Plan Nr. 28 „Erweiterung Ortslage Elmenhorst“ der Gemeinde Kalkhorst
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Schultz, Maria
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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08.04.2021
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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25.03.2021
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Sachverhalt
Mit dem Bebauungsplan Nr. 28 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Das Ziel der Planung besteht darin, neuen Wohnraum für Familien zu erschließen.
Aufgrund der sehr guten sozialen Infrastruktur und der Nähe zur Ostsee stellt die Gemeinde für Familien einen attraktiven Wohnort dar. Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt, insbesondere neuen Wohnraum für junge Familien zu schaffen. Das Plangebiet stellt eine Potentialfläche das Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 19.05.2020 der Gemeinde dar.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Bebauung mit 10 Einfamilienhäusern vor. Die Erschließung erfolgt in Anbindung an die Dorfstraße über eine Stichstraße mit einem Straßenring. Im Zentrum des Straßenringes ist eine Grünfläche mit einem Spielplatz vorgesehen.
Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 28 sind im wirksamen Teilflächennutzungsplan für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst derzeit Wohnbauflächen sowie Flächen für Dauerkleingärten dargestellt. Durch die Überplanung einiger Flächen für Dauerkleingärten wird von der Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes, die in der Ortslage Elmenhorst im wesentlichen Wohnfunktionen vorsieht, nicht abgewichen. Der Bebauungsplan Nr. 28 kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 mit der Gebietsbezeichnung „Erweiterung Ortslage Elmenhorst“. Das Planungsziel besteht darin neuen Wohnraum zu erschließen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,3 ha liegt im Norden der Ortslage Elmenhorst auf dem Gebiet ehemaliger Kleingärten. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Bestandteil des Haushaltsplanes |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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410,6 kB
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