Beschlussvorlage - BV/01/21/028
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Bartels
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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22.03.2021
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13.04.2021
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Sachverhalt
Es ergeben sich folgende Änderungen der Hauptsatzung vom 13.09.2019:
1. Auf Grundlage des § 136 Abs. 1 KV M-V, bildet der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel einen ständigen Hauptausschuss, welcher beratend / entscheidend tätig wird. Die Bildung, Zusammensetzung und das Aufgabengebiet eines Hauptausschusses sind in der Hauptsatzung zu regeln. Eine entsprechende Regelung zum Hauptausschuss wird in der Hauptsatzung als gesonderter § aufgenommen. Nachfolgende Regelungen sind numerisch anzupassen.
2. Betreffend der Wertgrenzen von Verpflichtungserklärungen enthält die derzeit gültige Hauptsatzung in der Fassung vom 13.09.2019 widersprüchliche Regelungen. Es folgt nachstehend eine Gegenüberstellung der sich in Widerspruch stehenden Wertgrenzen (auszugsweise):
§ 4 Abs. 4:
Erklärungen des Amtes i.S.d. § 143 Abs. 2 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 7.500,- Euro bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von insgesamt 2.500,- Euro p.a., können vom Amtsvorsteher allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 7.500,- Euro.
Dem entgegen steht § 6:
Verpflichtungserklärungen des Amtes bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 Euro, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu monatlich 500,00 Euro, können vom Amtsvorsteher / von der Amtsvorsteherin allein oder durch einen von ihm Beauftragten in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 10.000,00 Euro.
Seitens der Amtsverwaltung wird in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht empfohlen, § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung ersatzlos zu streichen.
3. Neben den Regelungen zu Wertgrenzen für die Verpflichtungserklärungen des Amtsvorstehers, werden Regelungen zu Entscheidungsbefugnissen des Amtsvorsteher / der Amtsvorsteherin von Personalangelegenheiten (Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung) bis zur Entgeltgruppe A9 / EG9c in die Hauptsatzung aufgenommen.
Als Anlage ist ein Entwurf einer 1. Änderung der Hauptsatzung beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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197,2 kB
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