Beschlussvorlage - SV Klütz/20/15032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit findet die Sanierung des Amtsgebäudes in der Schloßstraße 1 in Klütz (Flurstück 92/1, Flur 4 Gemarkung Klütz) statt. In diesem Zusammenhang wird die Nutzungsänderung des Sitzungssaales zu Büroräumen beantragt. Um eine ausreichende Belichtung der neuen Büroräume sowie eine Sichtbeziehung nach außen zu gewährleisten, sollen auf der straßenzugewandten Dachfläche fünf neue Dachflächenfenster eingebaut werden. 

Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB. Insofern ist das Vorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB in Verbindung mit der Gestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung der Stadt Klütz zu beurteilen. Zur Errichtung der 5 neuen Dachflächenfenster bedarf es einer Abweichung von den Festsetzungen nach § 13 Dachaufbauten, Pkt. 11 der Gestaltungssatzung:

In straßenzugewandten Dachflächen darf die Fläche eines Dachflächenfensters höchstens 1,50m² betragen. An eingeschossigen Gebäuden ist hier ein, an zweigeschossigen sind hier höchstens zwei Dachflächenfenster zulässig.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 173 BauGB für das Vorhaben: Bürogebäude der Amtsverwaltung, Nutzungsänderung des Sitzungssaales im Dachgeschoss, hier Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung; AZ 03213-20-08 in der Schloßstraße 1 (Flurstück 92/1, Flur 4 Gemarkung Klütz) herzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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