Beschlussvorlage - BV/05/21/015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen plant den Neubau einer Halle für den Bauhof Hohenkirchen in Beckerwitz.

Als Standort ist das gemeindeeigene Flurstück 46/46, Flur 2, Gemarkung Beckerwitz, neben dem Feuerwehrgebäude, vorgesehen. Die jetzt dort gelegene Lagerhalle soll im Zuge des Neubaus abgebrochen werden.

Es wurde hierfür eine Arbeitsgruppe gegründet.

Der Hallenbau soll in räumlicher und planerischer Abstimmung über die Arbeitsgruppe erfolgen.

Bereits in der Bauausschusssitzung vom 24.02.2021 wurde einstimmig beschlossen den Plan zum Bau einer neuen Halle für den Betriebshof weiter zu verfolgen. Die Sanierung der alten Halle soll nicht erfolgen.

Die Kosten für den Neubau der Halle sind in der Finanzplanung für die Jahre 2021/22 bereitgestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Hallenneubau für den Bauhof Hohenkirchen auf dem Gelände neben dem Feuerwehrgebäude, Flurstück 46/46, Flur 2, Gemarkung Beckerwitz.

Die Verwaltung wird rechtzeitig über die geplanten Abstimmungen der Arbeitsgruppe, mittels Protokollführung, informiert.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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