Beschlussvorlage - BV/12/21/006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Aufforstungsfläche innerhalb der Ausgleichsfläche südlich der Ortslage Tarnewitz und der Umgehungsstraße wurde seinerzeit mit einem Wildverbisszaun geschützt. Der Bauausschuss hat die Verwaltung im beauftragt, den Wildverbisszaun vom Bauhof entfernen zu lassen.

Mittlerweile ist der Zaun so stark eingewachsen, dass für den Rückbau eine Schneise geschlagen werden muss.

Nach Schätzung des Bauhofs belaufen sich die Kosten auf ca. 20.000,00 €.

Da bisher keine Mittel dafür im Haushalt eingestellt sind, sollte dies über einen Nachtrag in den Haushalt eingestellt werden.

Sofern die Arbeiten durch den Bauhof ausgeführt werden, ist kein Vergabeverfahren notwendig (Inhouse-Vergabe).

 

Da es sich auf beiden Seiten des Zauns um Ausgleichspflanzungen handelt, wurde das Vorhaben mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die UNB hat keine Einwände (Schreiben liegt als Anlage bei). Es müssen wie üblich bestimmte Auflagen beachtet werden. U.a. ist demnach der Rückschnitt in der Vogelbrutzeit (01.03. – 30.09.) nur erlaubt nach fachgutachterlicher Prüfung, ob sich in den Bereichen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von besonders geschützten Tierarten befinden.

Da der Zaun nun schon ca. 20 Jahre steht und um die Kosten für den Fachgutachter zu sparen, schlägt die Verwaltung vor, den Rückschnitt und damit den Rückbau des Zauns erst ab dem 01.10.2021 zu veranlassen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

 

  1.    Der Beschluss wird im Umlaufverfahren gefasst.

 

  1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  • den Rückbau des Wildverbisszauns in der Ausgleichsfläche Tarnewitz durch den Bauhof nach dem 01.10.2021.
  • einen Haushaltsnachtrag über 20.000,00 € für den Rückbau des Wildverbisszauns in der Ausgleichsfläche Tarnewitz.

 

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Finanz. Auswirkung

20.000,00 €

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Haushaltsnachtrag notwendig.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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