Beschlussvorlage - BV/12/21/008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beantragt wird die Entwicklung eines Baugebietes im Ortsteil Redewisch.

Der Antragsteller begehrt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit je 4-6 WE und 6-8 Einfamilienhäusern auf dem Flurstück 29/4 zu schaffen.

Die im Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet dargestellten Flächen in der Ortslage Redewisch sollen straßenbegleitend zur Redewischer Dorfstraße auf einer Fläche von rd. 10-12.000 m2 für eine Bebauung mit Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern entwickelt werden. Zudem soll der im Flächennutzungsplan als Biotop dargestellte Teich für die  Regenwasserableitung und als Feuerlöschteich in die Planung eingebunden werden.

Der Antrag einschließlich Planungsentwurf befindet sich in der Anlage.

 

Bei Zustimmung, wird im Zuge des Bauleitplanverfahrens die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Zur Absicherung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Bauleitplanung in der Ortslage Redewisch zur Entwicklung eines Wohngebietes auf dem Flurstück 29/4 nicht zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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