Beschlussvorlage - BV/12/21/005
Grunddaten
- Betreff:
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VE- Plan Nr. 16 Adventure Golf hier: Berichtigungsbeschluss des Flächennutzungsplanes nach § 13a Abs. 2 BauGB ohne Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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09.03.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.03.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfolgt schon länger die städtebauliche Zielsetzung, im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 eine neue Minigolfanlage anzusiedeln. Die vorliegende Planung umfasst im Wesentlichen das Grundstück der ehemaligen Minigolfanlage zwischen Mittel- und Strandpromenade. Ziel ist die Schaffung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baugesetzbuch. Die Aufstellung der Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplanten Flächen werden in der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Die Planungsziele zur Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes „Adventure-Park“ stimmen somit nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes überein. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erforderlich. Dies ist nach den Bestimmungen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ohne eigenständiges Änderungsverfahren möglich.
Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Adventure-Park“ wurde gefasst.
Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Berichtigungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Adventure-Park“ mit dem Ziel dort künftig ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Adventure-Park“ auszuweisen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung mit Planzeichenerklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Finanz. Auswirkung
Keine.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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330,3 kB
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