Beschlussvorlage - GV Bolte/19/-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 16.06.2020 wurde die Förderrichtlinie final abgestimmt. Gemäß den Anmerkungen im Ausschuss wurde der Entwurf von 16.06.2020 angepasst. Nach Unterschrift des Bürgermeisters sollte die Richtlinie an die Vereine versandt werden. Seitens des Ausschussvorsitzenden wurde vor Unterzeichnung angeregt, den im Abschnitt I. Allgemeine Fördergrundsätze den letzten Absatz nochmals zu überdenken, da hier keine Planungssicherheit für die Vereine besteht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den letzten Absatz des Abschnitt I. Allgemeine Fördergrundsätze wie folgt zu formulieren:

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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