Beschlussvorlage - SV Klütz/21/15045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

 

Mit Erteilung der Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2020 wurde durch den Landkreis als untere Rechtsaufsicht gleichzeitig gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V angeordnet, dass die Stadtvertretung Klütz über eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 31. August 2020 beschließt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Stadtvertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ebenfalls von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2021 und die Finanzplanjahre 2022-2024.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssicherungskonzept

 

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Anlagen

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