Beschlussvorlage - GV Hokir/21/15108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 wird mit dem Planungsziel aufgestellt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Hotelanlage, bestehend aus einem Hauptgebäude und hotelzugehörigen Ferienhäusern und Wohnhäusern sowie touristischer Infrastruktur in Form von Sport-, Wellness- und Gastronomieangeboten auf Flächen der ehemaligen Militärliegenschaft zwischen der "Ostseeallee"/ der Straße "Tarnewitzer Huk" und der "Strandpromenade" zu schaffen. Die geplante Entwicklung erfolgt unter dem Nachweis der Vereinbarkeit mit der Natura 2000-Schutzgebietskulisse für das BSG "Wismarbucht und Salzhaff" und für das GGB "Wismarbucht".

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im Regelverfahren aufgestellt. Der erneute Entwurf 2020 beinhaltet ein überarbeitetes Plankonzept; mit dem erneuten Entwurf 2020 werden vollständig überarbeitete Unterlagen in den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 7 kann als aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entwickelt betrachtet werden; das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist beachtet.

 

Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen wird um Stellungnahme als Nachbargemeinde gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Tarres Resort" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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