Beschlussvorlage - V Klütz/21/15088-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz verfügt seit April 2015 über eine öffentliche Annahmestelle für pflanzliche Abfälle auf dem Gelände des Bauhofes in Klütz. Die Annahmestelle dient zur Aufnahme der auf privaten Wohngrundstücken im Gebiet der Stadt Klütz und deren Ortsteile anfallenden, kompostierbaren Pflanzenabfälle. Nutzungsberechtigt ist jeder, der ein solches im Gemeindegebiet gelegenes Grundstück in berechtigter Weise nutzt.

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Stadt Klütz erhielt die Stadt Klütz eine Kostenerstattung von 1,00 Euro/ Einwohner und Abrechnungsjahr. Ab dem Abrechnungsjahr 2021 erhält die Stadt Klütz 1,50 Euro/ Einwohner.

Es wurde jetzt festgestellt, dass die Grünschnittannahme ein großes Ausmaß annimmt. Die Annahme des Grünschnitts erfolgt über Aufsichtspersonen, die ehrenamtlich tätig sind.

Die Stadtvertretung schlägt vor, dass für die Annahmestelle Karten gedruckt werden sollten. Diese Karten können sich die Einwohner der Stadt Klütz dann abholen. Hierzu soll noch eine genaue Absprache im WTU- Ausschuss, in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen.

 

Es sollte jetzt festgelegt werden, wo die Berechtigungskarten abgeholt werden können. Die "Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle der Stadt Klütz vom 28. April 2015", sollte dann mit neuen Festlegungen angepasst werden und der Stadtvertre-tung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

 

Der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 02.02.2021 über das weitere Verfahren für die Grünschnittannahme der Stadt Klütz beraten. Es wurde vorgeschlagen, dass Einwohner und Grundstückseigentümer, der ein solches im Gemeindegebiet gelegenes Grundstück nutzt sich mit einer Berechtigungskarte für die Benutzung der Grünschnittannahmestelle ausweisen soll. Die Berechtigungskarte ist der Aufsichtsperson für die Grünschnittannahme vorzulegen. Der Ausgabeort der Berechtigungskarte ist noch festzulegen. Der Vorschlag des Ausschusses sollte in der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle der Stadt Klütz“ aufgenommen werden und die Änderung der Satzung durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschlossen werden. 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Änderung der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle der Stadt Klütz“.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...