Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14952

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Form der öffentlichen Bekanntmachungen ist in der Hauptsatzung festzulegen. Da das amtliche Bekanntmachungsblatt „Der Klützer Winkel.“ in seiner bisherigen Art und Form hierfür aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht, müssen die amtlichen Bekanntmachungen in anderer Form erfolgen, insbesondere um die Vorschriften des BauGB einzuhalten. Die gegenwärtige Bekanntmachungsart des Aushanges birgt nach jetzigem Kenntnisstand Risiken, die durch eine andere Möglichkeit der Bekanntmachung ausgeglichen werden können. Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.

 

Die finanziellen Auswirkungen in Form der Veröffentlichung in der OSTSEE-ZEITUNG belaufen sich auf ca. 400,00 EUR - 500,00 EUR pro Bekanntmachung/je nach Umfang der Bekanntmachung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019 in der anliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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