Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14730

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen stellt den Bebauungsplan Nr. 28 auf. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 28 hat die Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet und stellt den Flächennutzungsplan neu für das gesamte Gemeindegebiet auf. Dies ist bedingt durch die Fusion der ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf zur Gemeinde Hohenkirchen. Jede der ehemaligen Gemeinden verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen verfolgt nunmehr das planerische Ziel in Hohen Wieschendorf den Tourismus und die familienbezogene Freizeit- und Feriengestaltung zu fördern und in diesem Bereich einen konkurrenzfähigen Standort auszubauen. Eine verbesserte verkehrliche Anbindung des Bereiches des Anlegers sowie des Bereiches des Golfplatzes ist geplant.

 

Die Erweiterung der Wohnkapazitäten in der Ortslage Hohen Wieschendorf soll durch Neuausweisung von Baugebietsflächen im Rahmen des rechtswirksamen Teilflächennutzungsplanes erfolgen. Die geplante Entwicklung erfolgt unter Nachweis der Vereinbarkeit mit der Natura 2000-Schutzgebietskulisse für das SPA-Gebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ und für das Gebiet GGB „Wismarbucht“.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet „Dorfmitte“ im Ortsteil Hohen Wieschendorf der Gemeinde Hohenkirchen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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