Beschlussvorlage - GV Bolte/21/15075

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ ist

untergliedert in Erfolgsplan, Finanzplan und Stellenplan.

 

Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 3.153.800 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 3.228.780 EUR gegenüberstehen. Mit einem Jahresergebnis von -74.980 EUR wird in 2021 gerechnet. Die Grundlagen der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan wurden errechnet bzw. sorgfältig geschätzt.

 

Im Finanzplan 2021 wird von einem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 170.020 EUR, einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit von -4.497.010 EUR und einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von 3.633.000 EUR ausgegangen.

 

Damit die Kurverwaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2021 tätig werden und auch die Arbeitsfähigkeit der Kurverwaltung gewährleistet werden kann, muss der Wirtschaftsplan beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ in der vorliegenden Fassung und ermächtigt gleichzeitig die Kurverwaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung tätig zu werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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