Beschlussvorlage - V Klütz/18/12346-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Bestandteil des neuen Verkehrsleitsystems ist, den bestehenden Schilderbestand zu reduzieren. Dazu gehören nicht nur die amtlichen Hinweisschilder, sondern auch die privaten Hinweis- und Werbeträger, die teilweise mit bzw. ohne Genehmigung an Landes-, Kreis und Gemeindestraßen aufgestellt worden sind und ggf. gegen die Regelungen der Werbesatzung der Stadt Klütz vom 1. März 2019 verstoßen und zurückzubauen sind. Des Weiteren soll ein einheitliches Ortsbild geschaffen werden. Urlauber und Gäste sollen durch das Verkehrsleitsystem zudem öffentliche und gewerbliche Einrichtungen besser auffinden können.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg hat mit Schreiben vom 21. Februar 2018 eine positive Stellungnahme zum Entwurf zur den Richtlinien über die Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen des Verkehrsleitsystems (innerörtliche Hinweisbeschilderung) der Stadt Klütz abgegeben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgenden Maßnahmenkatalog:

 

  1. Erstellung eines Katasters mit den aktuellen Hinweisschildern bzw. innerörtlichen Wegweisern durch die Verwaltung unter Betrachtung der Werbesatzung der Stadt Klütz und der möglichen Neuordnung durch die Richtlinie der Stadt Klütz über das Aufstellen von Hinweisschildern im Rahmen des Verkehrsleitsystems
  2. Gespräch mit den Gewerbetreibenden aus Ziffer 1 zur Vorstellung der Richtlinie und Beratung der weiteren Vorgehensweise
  3. Wiedervorlage im Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss zur Beratung von Änderungen / Hinweisen
  4. Weitergabe in die Stadtvertretung der Stadt Klütz zur Beschlussfassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Beschaffung und die Unterhaltung der Hinweisschilder erfolgt durch die Antragssteller.

 

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Anlagen

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