Beschlussvorlage - SV Klütz/21/15074
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, § 145 BauGB sowie § 173 BauGB
Vorhaben: Bürogebäude der Amtsverwaltung Nutzungsänderung des Sitzungssaales im Dachgeschoss; AZ 03213-20-08
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Entscheidung
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28.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit findet die Sanierung des Amtsgebäudes in der Schloßstraße 1 in Klütz (Flurstück 92/1, Flur 4 Gemarkung Klütz) statt. In diesem Zusammenhang wird die Nutzungsänderung des Sitzungssaales zu Büroräumen beantragt. Um eine ausreichende Belichtung der neuen Büroräume sowie eine Sichtbeziehung nach außen zu gewährleisten, werden neue Dachflächenfenster im Dachgeschoss erforderlich. Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB. Insofern ist das Vorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB in Verbindung mit der Gestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung der Stadt Klütz zu beurteilen. Nach einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit den Vertretern der Stadt wurde die Anordnung der Fenster überarbeitet und das Vorhaben entspricht nunmehr den Festsetzungen der Gestaltungssatzung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 173 BauGB für das Vorhaben: Bürogebäude der Amtsverwaltung, Nutzungsänderung des Sitzungssaales im Dachgeschoss, AZ 03213-20-08 in der Schloßstraße 1 (Flurstück 92/1, Flur 4 Gemarkung Klütz) herzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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