Beschlussvorlage - SV Klütz/21/15065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 22.10.2020 den Erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 gebilligt und für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Adventure-Golfanlage auf dem Areal der vorhandenen, alten Minigolfanlage. Durch diese Adventure-Golfanlage soll das touristische Angebot in Boltenhagen ergänzt werden. Die konkreten Planungsinhalte entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme als Nachbargemeinde gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 "Adventure Park" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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