Beschlussvorlage - SV Klütz/21/15064
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 "Baltic-Quartier Ostseeallee 34/36" (ehemalige Kurverwaltung und ehemalige Gemeindeverwaltung) inklusive von Flächen des Parkplatzes am Reitstall im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Entscheidung
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28.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2c. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 27. August 2020 beschlossen, das ursprünglich für die „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c“ begonnene Verfahren künftig als vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 fortzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 wird mit dem Planungsziel aufgestellt, für den Bereich der ehemaligen Kurverwaltung und ehemaligen Gemeindeverwaltung (Ostseeallee 34/36) unter Einbeziehung von angrenzenden Flächen des Parkplatzes am Reitstall, die planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung i.S. eines Allgemeinen Wohngebietes jedoch mit einer höheren Nutzungsintensität als noch mit dem Bebauungsplan Nr. 2c vorgesehen zu schaffen. Die vorhandene Bebauung wurde bereits abgebrochen. Die Kfz-Stellplätze, Fahrradstellplätze und Abstellräume sollen in einer neu zu errichtenden Tiefgarage untergebracht werden. Die Hauptzufahrt in das Allgemeine Wohngebiet soll künftig über die Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz erfolgen; die direkte Zufahrt von der Ostseeallee soll nur untergeordneten Charakter besitzen, z.B. für die Anlieferung, den Rettungsdienst, die Abfallentsorgung, ggf. einige Kurzzeitparker. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Flächen des Parkplatzes für private Stellplätze zur Sicherung des Stellplatzbedarfes geplant.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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