Beschlussvorlage - AA Amt/21/15057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die derzeitig gültige Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel vom 13.09.2019 enthält hinsichtlich der Wertgrenzen betreffend Verpflichtungserklärungen widersprüchliche Regelungen. Es folgt nachstehend eine Gegenüberstellung der sich in Widerspruch stehenden Wertgrenzen (auszugsweise):

 

§ 4 Abs. 4:

Erklärungen des Amtes i.S.d. § 143 Abs. 2 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 7.500,- Euro bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von insgesamt 2.500,- Euro p.a., können vom Amtsvorsteher allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 7.500,- Euro.

 

§ 6:

Verpflichtungserklärungen des Amtes bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 Euro, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu monatlich 500,00 Euro, können vom Amtsvorsteher / von der Amtsvorsteherin allein oder durch einen von ihm Beauftragten in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 10.000,00 Euro.

 

Es könnte bei der Auslegung der vorstehenden Regelungen zu vergaberechtlichen bzw. formellen Problemen kommen, weshalb, auch in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht, seitens der Amtsverwaltung empfohlen wird, § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung ersatzlos zu streichen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 13.09.2019 in der anliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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