Beschlussvorlage - GV Bolte/20/15035
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringliche Entscheidungen zum Bau der Dünenpromenade
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katleen Herr
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr, Katleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1) Einbau Treppenstufen
In der Bauberatung am 10.12.2020 wurde nochmals über den Einbau von Stufen aus Holz in die Treppen der Aufgänge zur Dünenpromenade und in die Treppen der DLRG Häuser und Strandhäuser gesprochen. Hierbei ist deutlich geworden, dass es besser ist, beim Holzlieferanten ein Angebot für die Lieferung von Bohlen für die Stufen in der erforderlichen Länge einzuholen, als für den Dünenpromenadenbelag vorgesehene Bohlen zu verarbeiten.
Empfehlung
Das Angebot der Zusatzlieferleistung Belagsbohlen ist einzuholen und nach Vorliegen eines Angebotes ist dieses zu prüfen und die Lieferung zu beauftragen.
2) Blindenleitsystem
In der ursprünglichen Planung der Dünenpromenade war ein Blindenleitsystem nicht vorgesehen. Zielführend – gerade mit Blick auf die blinden und sehschwachen Gäste und Einwohner sollte man dem Vorschlag des Planers folgen und Rippenplatten dafür verwenden. Mit ihrem Einbau wird einem Wunsch der Gemeindevertreter entsprochen.
Empfehlung
Für das Blindenleitsystem entlang der Dünenpromenade werden Rippenplatten verwendet. Die Rippenplatten werden nicht nur in den Pflasterflächen an den behindertengerechten Aufgängen sondern auch in der Strandpromenade verlegt.
3) Rampenvariante Aufgang 3
Der jetzt vorgeschlagene Verlauf (75-11-03.1) der Rampe ist nach Meinung des Beraters der Dünenpromenade besser, als der erste Vorschlag. Zumal beim ersten Vorschlag auch noch zusätzlich mindestens ein Baum gerodet werden müsste. Ein Beginn der Rampe direkt an der Überfahrt würde eine zusätzliche Kehre erfordern.
Empfehlung
Der Planer wird beauftragt, die neu vorgeschlagene Rampenvariante für den Aufgang 3 zu veranlassen.
4) Zusätzliche Honorarleistungen für den Planer
Die notwendigen Umplanungsleistungen zur Verlegung der DLRG Häuser sind erforderlich. Sie sind auch Voraussetzung, dass die Baufirma ein Nachtragsangebot unterbreiten kann. Die Frage, ob dafür auch ein Honoraranspruch besteht, bewerten der Beauftragte der Dünenpromenade und der Planer unterschiedlich.
Empfehlung
Da die DLRG Häuser bereits zu Beginn seeseitig geplant waren, sollte einem zusätzlichen Honoraranspruch des Planers nicht zugestimmt werden. Er ist jedoch mit der Planungsleistung zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
204,1 kB
|