Mitteilungsvorlage - GV Ziero/20/14994

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr startete die Deutsche Telekom GmbH die Aktion „Wir jagen Funklöcher“. Auch die Gemeinde Zierow hatte sich hierauf beworben und im Ergebnis zählte die

Gemeinde Zierow zu den Gewinnern. Die Deutsche Telekom GmbH und auch die Gemeinde möchten die Versorgung im Bereich Zierow verbessern und planen nun die Errichtung eines

Mobilfunkstandortes. Die Deutsche Telekom GmbH ist bestrebt, ihren Kunden ein möglichst flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Mobilfunknetz mit der Möglichkeit zur mobilen Datenübertragung zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund wurden durch die Deutsche Telekom GmbH funktechnisch geeignete Flächen im Gemeindegebiet gesucht. Im Ergebnis verblieb nur eine Liegenschaft in der Gemarkung Eggerstorf, welche sich im Privateigentum befindet. Die Mobilfunkanbieter (Vodafone und Telefónica) haben bereits angekündigt, diesen Standort mitnutzen zu wollen. Die Deutsche Telekom GmbH bevorzugt eigentlich kommunale Liegenschaften bei der Standortsuche, jedoch konnten leider im Suchkreis keine kommunalen Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden. Derzeit befinden sich noch weitere angrenzende Flächen bei der Deutschen Telekom GmbH in der Prüfung, ob diese ggf. funktechnisch geeignet sind.

 

Hinweise zum Mobilfunk und Gesundheit:

Bevor ein Mobilfunkstandort in Betrieb genommen wird, ist die Erteilung einer Standortbescheinigung für den jeweiligen Mobilfunkstandort seitens der Bundesnetzagentur erforderlich. Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch den Mobilfunk hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt. Diese sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) gesetzlich verankert worden. Der Betrieb von Mobilfunkanlagen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und basiert auf der Grundlage der deutschen Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch die erteilte Standortortbescheinigung der Bundesnetzagentur bestätigt. Die unabhängige Bundesnetzagentur prüft, ob die Grenzwerte in der Praxis eingehalten werden. Dies geschieht sowohl vor Inbetriebnahme einer Basisstation als auch unangemeldet während des Betriebs. Dabei werden für jeden Standort nicht nur die elektromagnetischen Felder der jeweiligen Basisstation berücksichtigt, sondern auch die Felder anderer ortsfester Sendeanlagen in der Nähe.

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