Beschlussvorlage - V Kalkh/19/13147-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 21.02.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die Einwerbung von Fördermitteln für die Errichtung einer mobilitätsgerechten Bushaltestelle am Haltepunkt „Kalkhorst Dorf – in Richtung Klütz“ (Buswartehalle, mobilitätsgerechte Einstiegssfläche und Kasseler Sonderbord) beschlossen.

 

Die Planerleistungen wurden ausgeschrieben und die Planerbeauftragung für LP 1-4 ist erfolgt. Der Fördermittelantrag wird vorbereitet.

Bei der Planung wurde ersichtlich, dass es sinnvoll wäre, die gegenüberliegende Bushaltestelle ebenfalls mobilitätsgerecht auszubauen und eine barrierefreie Querungsstelle zu schaffen. Da sind am Haltepunkt Richtung Dassow bereits eine Buswartehalle befindet, sind hier lediglich das Kasseler Sonderbord und die mobilitätsgerechte Einstiegsfläche herzustellen. Damit das beim Fördermittelantrag berücksichtigt werden kann, muss der Grundsatzbeschluss entsprechend verändert werden.

 

Die ursprünglich geschätzten Baukosten von 30.000,00 € erhöhen sich nach vorliegender Kostenberechnung auf 68.500,01 €. Die Haushaltsmittel sind über einen Nachtrag entsprechend zu erhöhen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Es werden Fördermittel für den mobilitätsgerechten Aus- bzw. Umbau der beiden Haltestellen am Haltepunkt Kalkhorst Dorf sowie für die Errichtung einer mobilitätsgerechten Querungsstelle eingeworben.
  2. Die am Haltepunkt in Richtung Klütz zu errichtende Buswartehalle soll typengleich mit der gegenüberliegenden Buswartehalle sein.
  3. Die Haushaltsmittel werden über einen Nachtrag für 2021 entsprechend erhöht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Gesamtkosten:

Netto:           57.563,03 €

Mwst. 19 %: 10.936,98 €

Brutto:          68.500,01 €

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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