Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14998

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat mit dem Bebauungsplan Nr. 19 das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Öffentlichkeit ist durch Auslegung in der Zeit vom 08.03.2019 bis zum 08.04.2019 beteiligt worden. Zudem bestand Gelegenheit der Erörterung und Teilnahme an Sitzungen. Die Behörden und TÖB sind mit Schreiben vom 28.03.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Stellungnahmen liegen vor. Es ergeben sich Anregungen und Hinweise, die für die Erarbeitung des Entwurfs zu beachten sind. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus ergeben sich Hinweise, die ohne zu beachten sind.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat sich mit den Anforderungen und Stellungnahmen zu beschäftigen und auseinander zu setzen.

Hierzu gehören maßgeblich die Anregungen und Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren des Landkreises. Aus Sicht der Bauleitplanung werden Grundzüge der Planungsabsicht nicht berührt. Festsetzungen zur Höhe sind zu präzisieren. Maßgeblich kommt es darauf an, die naturschutzfachlichen Belange im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung des Konzeptes zu beachten. Hierzu gehören Eingriffs-/ Ausgleichsregelung, Baum- und Alleenschutz, die Ausdehnung des Gebietes nach Westen, artenschutzrechtliche Belange, Biotopschutz, Natura 2000-Schutzgebietskulisse.

Ansonsten sind die Belange des Immissionsschutzes beachtlich.

Die technischen Belange sind soweit zu klären, dass eine geordnete Ver- und Entsorgung und eine verkehrliche Anbindung möglich ist. Hierbei kommt es maßgeblich auf die Regelung der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers an.

Aus raumordnerischer Sicht wird dem Vorhaben zugestimmt.

Im Zusammenhang mit Belangen der Öffentlichkeit ist eine Entscheidung über den westlich verlaufenden Geh- und Radweg notwendig.

Ebenso ist eine Entscheidung über den Freihaltebereich nördlich der vorhandenen Bebauung an der Voßkaul zum Plangebiet im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes und des Bauleitplanes erforderlich. Artenschutzrechtliche Belange sind zu prüfen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind auszuschließen. Hierzu wurden die Vermessungsunterlagen erweitert. Es gibt Anforderungen die Ver- und Entsorgung über Verträge zu sichern, über Bürgschaften ist die Gemeinde von Aufwendungen freizuhalten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Im Stellungnahmeverfahren ergaben sich Hinweise, die lediglich zur Kenntnis genommen werden. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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