Beschlussvorlage - V Ziero/20/14520-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
- Verfasser/Antragsteller:
- Gromm, Torsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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09.12.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Von der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow wurde angeregt, zur Anerkennung der ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrmitgliedern eine Entschädigung (das sogenannte Stiefelgeld) zu zahlen. Im Land Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auszahlung einer solchen Entschädigung in einigen Gemeinden bereits vorgenommen. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung liegt im Land Mecklenburg-Vorpommern zwischen 5,00 EURO und 10,00 EURO pro Einsatz bzw. Ausbildungsdienst. Als gesetzliche Grundlage für die Auszahlung eines Stiefelgeldes ist hier der § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590) heranzuziehen.
„§ 11, Abs. 1 Absicherung der ehrenamtlich Tätigen: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und auf unentgeltliche Dienst- und Schutzkleidung. Ihnen dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis erwachsen.“
Da im Haushalt 2020 der Gemeinde Zierow zurzeit nur die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber Gemeindewehrführer, Stellvertretender Gemeindewehrführer, Geräte- und Jugendwart vorgesehen ist, wird empfohlen die neu festgesetzte Entschädigung ab den 01. Januar 2021 wirksam werden zu lassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. (Mittel werden für 2021 eingeplant) |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |