Beschlussvorlage - V Ziero/16/11078-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung am 20.05.2015 hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Bestandsanlagen der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Zierow auf moderne LED-Technik umzurüsten. Die Finanzierung soll mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen.

 

Das beauftragte Ingenieurbüro Rainer Mammen aus Lübeck hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Firma Elektro Möller aus Dorf Mecklenburg den Leuchtenbestand in der Gemeinde Zierow erfasst und den Zustand ausgewertet, sowie die Kosten ermittelt.. Hierzu gibt es Unterlagen, die bereits in der GV am 25.01.2017 vorgestellt wurden.

 

Die einzelnen Maßnahmen zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung wird in Bauabschnitten erfolgen. In dieser Vorlage soll als Erstes die Priorität der einzelnen Bauabschnitte festgelgt werden, um weitere Schritte für die Umsetzung der Umrüstung vorzubereiten.

In der Anlage befindet sich dazu eine Aufstellung der umzurüstenden Straßenzüge im Gemeindegebiet.

Als Zweites sollen die Typen der Leuchtenköpfe bestimmt werden. In der Anlage 3 und 4 sind dazu der Bestand der Leuchten mit den Kosten für die Umrüstung aufgelistet. Die Kosten wurden aus der Kostenschätzung von 2016 übernommen, aber aufgrund der Anpassung der Preise an den derzeitigen Markt, pauschal mit 10% erhöht.

Die technischen Möglichkeiten im Bestand, der vorhandene Leitungsverlauf/neue Leitungsführung und die mögliche Energieeinsparung wurden hierbei betrachtet.

 

Der Grundsatzbeschluss 15/9424 zur LED Umrüstung wurde am 20.05.2015 in der GV geschlossen.

 

Folgende Schritte wurden vorbereitet:

  1. Festlegung der einzelnen umzurüstenden Bereiche durch eine Prioritätenliste
  2. abschnittsweise Auswahl der Leuchtenköpfe, die Mastausbildung (Höhe/ Durchfahrtshöhe LKW, Form und Farbgebung) und die technischen Parameter Leistung
  3. Prüfung einer evtl. Kostenaktualisierung nach den aktuellen Marktpreisen.

 

Weitere Schritte werden vorbereitet:

Stellung des Förderantrages mit den festgelegten Parametern.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt folgende Prioritätenliste für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung (ANLAGE 2):

 

  1. Abschnitt: __________________________

 

  1. Abschnitt: __________________________

 

  1. Abschnitt: __________________________

 

  1. Abschnitt: __________________________

 

  1. Abschnitt: __________________________

 

  1. Abschnitt: __________________________

 

  1. Abschnitt: __________________________

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt folgende Typen der Leuchtenköpfe, Fabr. Leipziger Leuchten, gem. der Kostenschätzung mit der Aufteilung der Bereiche (ANLAGE 3) und der Bestandsliste mit Vorschlägen zur Umrüstung (ANLAGE 4):

 

Bereich 1 ARNE I FF LED

 

Bereich 2 ARNE I FF LED

Alternative EVA II LLM-DA LED

 

Bereich 3 ASL 2010/1 FF LED

Alternative ARNE I FF LED

 

Bereich 4 EVA II LLM-DA LED

Alternative ARNE I FF LED

 

Bereich 5 ARNE I FF LED

Alternative in Strandstraße EVA II LLM-DA LED

 

Bereich 6 ARNE I FF LED

Alternative in Wiescher Straße EVA II LLM-DA LED

Alternative Am Schwanenteich EVA II LLM-DA LED

 

Bereich 7 EVA II LLM-DA LED

Alternative Weg nach Landstorf ARNE I FF LED

 

 

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Für die vorbenannten Maßnahmen werden Fördermittel akquiriert.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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