Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14965

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow erhebt auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Kurabgaben eine Kurabgabe im Gebiet der Gemeinde Zierow im Ortsteil Zierow. Kurabgabepflichtig gemäß § 2 Abs. 2 der aktuellen Kurabgabesatzung sind alle natürlichen Personen, die sich in dem Gebiet der Gemeinde Zierow aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). Demnach sind Einwohner der Gemeinde Zierow, die dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind, nicht kurabgabepflichtig. Einwohner der Gemeinde Zierow können sich daher eine „Einwohner-Kurkarte“ ausstellen lassen, die bei Strandkontrollen vorgezeigt werden können.

 

Auf den aktuellen Karten ist lediglich eine Nummer angegeben. Ein Name und eine Gültigkeitsdauer können nicht eingetragen werden. Die im Gemeindezentrum hinterlegte Liste mit den jeweiligen Namen hilft bei den Strandkontrollen leider nicht. Ohne Angabe eines Namens und einer Gültigkeitsdauer sind die Karten übertragbar und dauerhaft gültig.

 

Es sollten daher für die neuen Saison (ab 1. April 2021) neue „Einwohner-Kurkarten“ gedruckt werden, auf denen der vollständige Name und eine Gültigkeitsdauer vermerkt werden können. Für die Gültigkeitsdauer wird ein Zeitraum von 2 Jahren vorgeschlagen.

 

Die Kosten für den Druck von rund 1.500 Karten belaufen sich auf ca. 200,00 €. Diese Karten reichen für 4 Jahre.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Druck neuer Kurkarten für die Einwohner der Gemeinde Zierow. Die Gültigkeitsdauer der Karten soll 2 Jahre betragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 10 – 57.501 – 5249.0000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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