Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14955

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Form der öffentlichen Bekanntmachungen ist in der Hauptsatzung festzulegen. Da das amtliche Bekanntmachungsblatt „Der Klützer Winkel.“ in seiner bisherigen Art und Form hierfür aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht, müssen die amtlichen Bekanntmachungen in anderer Form erfolgen, insbesondere um die Vorschriften des BauGB einzuhalten.

Um die gegenwärtige Bekanntmachungsart des Aushanges rechtssicher anwenden zu können, sollen die Bekanntmachungen in jedem Ortsteil der Gemeinde in den jeweiligen Schaukästen erfolgen. Der fristwahrende Aushang sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolgen durch gemeindlich Beschäftigte.

 

Alternativ wäre eine Bekanntmachung in der „OSTSEE-Zeitung, Grevesmühlener-Zeitung“ gegen Entgelt möglich. Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Bekanntmachung in Form der Veröffentlichung in der OSTSEE-ZEITUNG belaufen sich auf ca. 800,00 EUR pro Bekanntmachung / je nach Umfang der Bekanntmachung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019 in der Fassung:

 

a) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in der Tageszeitung „OSTSEE-ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung“ oder

 

b) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang in Schaukästen in den jeweiligen Ortsteilen

 

entsprechend dem anliegenden Entwurf zur 2. Änderung der Hauptsatzung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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