Beschlussvorlage - V Klütz/20/14249-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Staatliche Anerkennung der Stadt Klütz als Erholungsort, hier: Grundsatzbeschluss bewachter Badestrand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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14.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat am 17.08.2020 die Beantragung der Anerkennung als Erholungsort beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V beschlossen.
Eine Voraussetzung für die Anerkennung als Erholungsort ist eine bewachte Badestelle. Als Standort bietet sich die Wohlenberger Wiek an. Lageplan des potentiellen Standorts liegt als Anlage bei. Hier könnte eine bewachte Badestelle auf ca. 500 Metern mit einer Wachstation und 2 Rettungsschwimmern eingerichtet werden.
Die Wasserwacht kann durch verschiedene Organisationen erbracht werden. Hierzu ist eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. Die Stadt muss eine Wachstation mit der entsprechenden Ausstattung vorhalten, ebenso eine Unterkunft für die Rettungsschwimmer.
Als Wachstation am Strand genügt ein beweglicher Container. Die Nettokosten für eine kleine mobile Station gemäß DLRG-Standards liegen bei 22.575,00 € netto (Kurzbeschreibung der Station siehe Anhang). Elektro, Möblierung und Lieferung sind enthalten.
Hinzu kommen Kosten für die Erstausstattung mit Rettungsmitteln in Höhe von ca. 4.400,00 € netto.
Die Anschaffung einer Wachstation und Ausstattung mit Rettungsmitteln sind förderfähig (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur M-V). Die Förderquote beträgt in der Regel 60 %. Unter bestimmten Voraussetzungen sind 90 % Förderung möglich. Die Förderperiode läuft dieses Jahr aus. Mit einer Neuauflegung der Richtlinie ist zu rechnen.
Jährlich entstehen Kosten für die Unterhaltung der Station und der Ausstattung sowie für die Unterkunft und die Personalkosten der Rettungsschwimmer (Rahmendaten DLRG-Preise siehe Anlage). Außerhalb der Saison muss die Station an einem geeigneten Ort untergestellt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt
1. die Einrichtung einer bewachten Badestelle in der Wohlenberger Wiek.
2. die Anschaffung einer beweglichen Wachstation (Container) und Ausstattung mit Rettungsmitteln.
3. die Beantragung von Fördermitteln für die Anschaffung einer beweglichen Wachstation (Container) mit Möblierung und Ausstattung.
4. die Mittel für die Wachstation, Möblierung und Ausstattung in den Haushalt einzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Kostenschätzungen: Mobile Wachstation Netto: 22.575,00 € Mwst. 19 %: 4.289,25 € Brutto: 26.864,25 €
Möblierung (Arbeitstisch, Stühle, Liege): ca. 1000 € brutto
Erstausstattung Rettungsmittel Netto: 4.400,00 € Mwst. 19 %: 836,00 € Brutto: 4.236,00 €
Folgekosten: Rettungsschwimmer Personalkosten: ca. 5.000 € (2 Personen) Rettungsschwimmer Unterkunft: ca. 4.000 € Rettungsmittel: 500 € Ggf. Unterhaltung der Wachstation
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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