Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14926

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Umsetzung der bisherigen Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow vom 24. März 2020, ist aufgefallen, dass die Regelungen in § 8 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1, Ziffer 1 und Absatz 2 Satz 2 nicht umgesetzt werden können. Die Gemeinde Zierow hat mit Erhebung von Kurabgaben ab 01. April 2019 die Strandgebühren gestrichen. Somit können auch keine Strafzahlungen bei Nichtentrichten von Strandgebühren erhoben werden. Entsprechende Regelung kann in der Kurabgabensatzung festgelegt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen die Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Zierow anzupassen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Satzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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