Beschlussvorlage - AA Amt/20/14941

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren (VV Fundtiere) vom 2. Juli 2020 (VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 7833-5) sind nach der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Durchführung des Fundrechtes vom 9. Juni 1992 (GVOBl. M-V S. 333) für die Durchführung des Fundrechtes (§ 965 Absatz 2, § 966 Absatz 2, §§ 967 und 976 BGB) die Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden, die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörden (Fundbehörden) zuständig.

Fundrecht ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.

Die Fundbehörden sind nach Anzeige und Ablieferung des Fundtieres im Sinne der Nummer 6 für die Verwahrung gemäß der Nummer 2.1.7 der VV Fundtiere zuständig. § 90 a BGB regelt, dass Tiere keine Sachen sind, doch auf die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die Verwahrungs- und Kostentragungspflicht geht bei Anzeige und Ablieferung des Fundtieres auf die Fundbehörden über.

Bis zum Ablauf von sechs Monaten hat die Fundbehörde das Fundtier zu verwahren (§ 973 Absatz 1 BGB). Somit beträgt die Erstattungspflicht der Fundbehörde für Aufwendungen für Unterbringung und Betreuung von Fundtieren sechs Monate.

Da die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel über keine Möglichkeiten verfügt, die Fundtiere verhaltensgerecht unterzubringen und tiermedizinisch versorgen kann, ist es erforderlich, dass ein entsprechender Vertrag mit einem Dienstleister geschlossen wird.

Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel mit dem Tierschutzverein Wismar und Umgebung e.V. in Verbindung gesetzt und darum gebeten, den bereits bestehenden Vertrag zwischen dem Tierschutzverein Wismar und Umgebung e.V. und dem Amt Klützer Winkel entsprechend der VV Fundtiere anzupassen.

Die Kosten für die Zuführung, Verwahrung und Pflege von Fundtieren des Amtes Klützer Winkel sowie die Kastration freilebender Katzen belaufen sich auf 13.000,00 Euro jährlich.

Da die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis erfolgt, kann ein Ausgleich der Kosten über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) berücksichtigt werden. Hier soll im Jahr 2021 eine Anpassung erfolgen. Das Amt Klützer Winkel wird sodann die Aufwendungen kenntlich machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, den Abschluss des Vertrages über die Zuführung, Verwahrung und Pflege von Fundtieren des Amtes Klützer Winkel sowie die Kastration freilebender Katzen zwischen dem Tierschutzverein Wismar und Umgebung e.V. und dem Amt Klützer Winkel.

Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 13.000 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 01 12201 5292001 Fundtiere

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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