Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14931

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die ursprüngliche Planung und Ausschreibung sah die Versorgung der DLRG Häuser und Strandhäuser (Strandkorbvermieter) mit Brauchwasser vor; für Abwasser sollte ein Auffangtank installiert werden. Dieser Planungsansatz wurde zwischenzeitlich verworfen.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Kurbetriebsausschuss und Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 01.10.2020 favorisierten die anwesenden Ausschussmitglieder den Anschluss aller Strandzugänge mit entsprechend dimensionierten Trink- und Schmutzwasser-Anschlüssen.

 

Hier wurde nach Antrag von Herrn Chr. Schmiedeberg wie folgt einstimmig beschlossen:

1. Die Trinkwasser- und Schmutzwasser-Versorgung soll losgelöst vom jetzigen Projekt Dünenpromenade betrachtet werden.

2. Die Verwaltung klärt die Möglichkeit einer Trinkwasser- und Schmutzwasser-Versorgung mit dem Zweckverband Grevesmühlen und dem StALU.

3. Die Verwaltung klärt Fördermöglichkeiten.

 

Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten (Bau- und Baunebenkosten) für die Herstellung von Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen betragen ca. 800.000 EUR netto.

 

Am 10.11.2020 gab es im Wirtschaftsministerium ein Gespräch bzgl. des Fördervorhabens „Dünenpromenade“.

Bei dem Gespräch waren anwesend:

Vertreter des Wirtschaftsministerium, des Landwirtschaftsministerium, des StALU`s und des Landesförderinstituts

Im Rahmen des Gespräches wurde auch die Notwendigkeit der Versorgung aller sich entlang der Dünenpromenade befindlichen Strandzugänge mit Trink- und Schmutzwasser-Anschlüssen konstruktiv diskutiert.

 

Es ergab sich folgender neuer Sachverhalt:

1)      Nur im Rahmen einer Erweiterung des Vorhabens „nenpromenade“ ist eine Förderung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung vorstellbar. Ein von dem Projekt „nenpromenade“ losgelöstes Projekt wurde nicht als förderfähig eingeschätzt.

2)      50 % der Kosten könnten als förderfähig anerkannt werden (Förderquote: 90 %). Die restlichen 50 % und die nicht durch Fördermittel abgedeckten förderfähigen Kosten sind durch den Eigenbetrieb „Kurverwaltung“ zu tragen.
Beispielrechnung: 800.000 EUR Kosten netto, davon 50 % förderfähig = 400.000 EUR, darauf wiederum 90 % Fördermittel = 360.000 EUR   >> Eigenanteil des Eigenbetriebes = 440.000 EUR

3)      Eine Förderung ist nurr die Herstellung der Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in der Strandpromenade vorstellbar. Die Kosten für die Anschlüsse an die DLRG-Häuser und an die Strandhäuser müssen von dem Eigenbetrieb „Kurverwaltung“ selbst getragen werden. Diese Kosten können noch nicht beziffert werden.

4)      Da die Umsetzung dieses „Teilvorhabens“ bis zum 30.06.2021 (= Ende Bewilligungszeitraum) nicht belastbar garantiert werden kann, sollte eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt werden.


Anmerkung: Die Umsetzung des „Teilvorhabens“ beeinflusst nicht die Herstellung dernenpromenade an sich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1)      An der ursprünglichen Planung der Wasserversorgung (nur Versorgung mit Brauchwasser  und Auffangen des Schmutzwassers in Tanks) wird festgehalten.

oder alternativ

2)      An der ursprünglichen Planung der Wasserversorgung (nur Versorgung mit Brauchwasser  und Auffangen des Schmutzwassers in Tanks) wird nicht festgehalten.
Das Förderprojekt „Dünenpromenade“ wird um den Teilbereich „Versorgung aller sich entlang der Dünenpromenade befindlichen Strandzugänge mit Trink- und Schmutzwasser-Anschlüssen“ erweitert.
Die nicht durch Förderung finanzierten Kosten werden durch den Eigenbetrieb „Kurverwaltung“ getragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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