Beschlussvorlage - V Bolte/20/14802-2
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 "Baltic-Quartier Ostseeallee 34/36" (ehemalige Kurverwaltung und ehemalige Gemeindeverwaltung) inklusive von Flächen des Parkplatzes am Reitstall im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier:Beschluss über zusätzliche Maßnahmen und Anforderungen zu Anpflanzungen über die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 festgesetzten Maßnahmen hinaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 22.10.2020 ist der Beschluss des Konzeptes zur Begrünung des "Baltic-Quartiers" und zu Ersatzpflanzungen nicht bestätigt worden. Der Beschluss über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 wurde nicht behandelt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich mit dem Vorhabenträger - Herrn Dr. Brandt - bezüglich der Vorgehensweisen und der Anforderungen an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb und unabhängig von den formellen Anforderungen im Planverfahren verständigt. Es wurden Maßnahmevorschläge abgestimmt, die auch außerhalb und unabhängig von dem Bauleitplanverfahren geregelt werden.
Die Zielsetzungen sind in dem Durchführungsvertrag zu berücksichtigen.
Im Einzelnen sind es folgende Belange:
1. Neben den formal erforderlichen Anpflanzungen innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 (24 Stück) und auf externen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 36 (12 Stück), sind Baumpflanzungen in Abstimmung auf dem Nachbargrundstück Ostseeallee 32 vorzusehen und durchzuführen.
2. Herr Dr. Brandt erklärt sich bereit, einen Schwalbenturm auf Gemeindeland zu errichten.
3. Im Abschnitt zwischen Dünen- und Strandpromenade sind in Bereichen, wo zugunsten der freien Sicht auf das Meer Bäume widerrechtlich gerodet wurden oder durch Sturmschäden abhandengekommen sind, Ersatzpflanzungen vorzusehen.
4. Herr Dr. Brandt erklärt sich bereit 12 Bäume anzupflanzen und es wurde abgestimmt, dass adäquat im gleichen Wertumfang Strauchpflanzungen vorgenommen werden können. Dies erfolgt vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Küstenschutz. Strauchpflanzungen sind mit insektenfreundlichen Sträuchern vorzusehen.
5. Auf dem Grundstück sind Richtung Wiese und Parkplatz insektenfreundliche Sträucher zu pflanzen.
6. Herr Dr. Brandt erklärt sich bereit, diese Anpflanzungen vorzunehmen. Die Regelung der Anpflanzungen erfolgt im Durchführungsvertrag.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Maßnahmen zu Anpflanzungen zusätzlich und außerhalb des Bauleitplanverfahrens im Durchführungsvertrag zu regeln.
2. Der Beschluss des Konzeptes zur Begrünung des Baltic-Quartiers und zu Ersatzpflanzungen vom 22.10.2020, der mit dem Ergebnis der Ablehnung gefasst wurde, wird hiermit aufgehoben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |