Beschlussvorlage - V Bolte/20/14839-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Dünenpromenade - Sachstandsbericht
hier: Entscheidung zur Ausführungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katleen Herr
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr, Katleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es ist dringend erforderlich, dass kurzfristig Entscheidungen zum Bau der Dünenpromenade getroffen werden, um weitere Terminverzögerungen zu vermeiden.
Zu den einzelnen Punkten der Beschlussvorlage GV Bolte/20/14839
1. DLRG Haus Verlegung
Mit dem Antrag auf Änderung der Ausführungsplanung vom 16.10.2020 wurde beim StALU der Bau von Plattformen für DLRG Häuser an den Übergängen 6, 11, 14, 18 und an der Überfahrt 20 seeseitig der Dünenpromenade beantragt.
Dies entspricht dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.06.2020.
2. Umwidmung der landseitig der Dünenpromenade geplanten DLRG Haus Plattformen zu Ruheplattformen ohne Bewirtschaftung
Mit dem o.g. Antrag vom 16.10.2020 wird der Rückbau der Gründungspfähle von sechs DLRG Plattformen an den Überfahrten 3 und 20 sowie an den Übergängen 6, 11,14 und 18 landseitig der Dünenpromenade beantragt.
Damit wird die in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Kurbetriebsausschusses am 01.10.2020 mehrheitlich beschlossene Beschlussempfehlung, die Plattformen nicht umzuwidmen, umgesetzt.
3. Dünenpromenadenquerung über Seebrückenzuwegung
Es ist zu entscheiden, ob versucht werden soll beim StALU eine höhengleiche Querung (+3,65 m NHN) der Seebrückenzuwegung zu erreichen, so wie es in der 2016 erteilten wasserrechtlichen Genehmigung vorgesehen war.
Zusätzlich ist für den Fall, dass das StALU keine Zustimmung erteilt, eine Entscheidung zu treffen wie die Querung und weitere Änderungen (Geländer etc.) erfolgen sollen.
4. Zuwegung-Albin-Köbis-Siedlung - Verkehrsberuhigung, Schaffung von Stellplätzen
Nach der inzwischen vorliegenden Information des Ingenieurbüros, dass der vorhandene Platz für den Bau von normgerechten Behindertenparkplätzen nicht ausreicht, ist keine weitere Beschlussfassung erforderlich.
5. Sitzgelegenheiten vor und auf der Dünenpromenade
Nach der Beschlussempfehlung der Ausschüsse am 01.10.2020 für einheitliche Sitzgelegenheiten wurde die Baufirma bereits entsprechend informiert.
6. Art der Abfallbehälter – Fassungsvermögen
Nach der Beschlussempfehlung der Ausschüsse am 01.10.2020 für die Variante, die auch Platz für 1,1m³ Behälter bietet, wurde die Baufirma bereits entsprechend informiert.
7. Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Verbindung mit dem Neubau der Dünenpromenade
Die Ausschüsse haben am 01.10.2020 empfohlen, dieses Vorhaben als eine gesonderte Maßnahme zu betrachten und dafür eine Förderung zu beantragen.
Zusätzlich ist über drei weitere Punkte zu entscheiden.
1. Beantragung und Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Dünenpromenade am Übergang/an der Überfahrt 3
Mit dem Bau eines Zugangs an dieser Stelle würde sich die Erreichbarkeit der Dünenpromenade und auch des Strandes für Menschen mit Handicap wesentlich verbessern.
2. Maschenweite der GFK Gitterroste an den Treppen
Laut Ausschreibungsunterlagen sind für die Rampen der barrierefreien Zugänge zur Dünenpromenade GFK Gitterroste mit einer Maschenweite von 17x17 mm vorgesehen.
Für die Treppen sollen GFK Gitterroste mit einer Maschenweite von 31x31 mm verwendet werden.
Bei dieser Maschenweite besteht eine erhöhte Unfallgefahr für die Nutzer der Treppen und daraus resultierend ein hohes Haftungsrisiko für die Gemeinde/Kurverwaltung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt beispielsweise beim Einbau von Gitterrosten in öffentlichen Verkehrswegen vor allgemein zugänglichen Gebäuden eine Maschenweite von kleiner 10x10 mm. Auch die Haftpflichtversicherung der Gemeinde/Kurverwaltung wurde um eine Stellungnahme gebeten. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
3. Sandeinbau in die Hochwasserschutzdüne
Am 30.09.2020 haben Mitarbeiter des StALU MM den in Tarnewitz lagernden ausgesiebten Sand beprobt.
Das StALU WM teilt zum Ergebnis der Beprobung mit, dass ein Einbau des Sandes aus küstenschutztechnischer Sicht grundsätzlich möglich ist.
Wegen des hohen organischen Anteils wird wegen einer zu erwartenden Geruchsbelästigung jedoch von einem Einbau dringend abgeraten.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der hohe Organik-Gehalt für den Strandhafer aus pflanzenphysiologischer Sicht abträglich ist und einen starken Unkrautbewuchs begünstigt.
Es sind zu folgenden Punkten Beschlüsse zu fassen:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Umwidmung der sechs landseitig der Dünenpromenade geplanten DLRG Haus Plattformstandorte zu Ruheplattformen ohne Bewirtschaftung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Rückbau der Gründungspfähle der sechs DLRG Plattformen.
2. Dünenpromenadenquerung über Seebrückenzuwegung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt beim StALU WM die Änderung der genehmigten Ausführungsplanung zur wasserrechtlichen Genehmigung zu beantragen, um eine höhengleiche Querung der Dünenpromenade über die Zuwegung zur Seebrücke zu ermöglichen.
Für den Fall, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, ist die Zuwegung zur Seebrücke vom Seebrückenvorplatz bis zur Querung durch die Dünenpromenade auf das Niveau der Dünenpromenade anzuheben und danach wieder mit einer Rampe auf das Niveau der Seebrücke abzusenken.
Die erforderliche Detailplanung ist mit dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt abzustimmen.
3. Zuwegung Albin-Köbis-Siedlung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nimmt die Information des Ingenieurbüros, dass der vorhandene Platz für den Bau von normgerechten Behindertenparkplätzen nicht ausreicht, zur Kenntnis.
4. Sitzgelegenheiten vor und auf der Dünenpromenade
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nimmt die Mitteilung, dass die Baufirma nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt und des Kurbetriebsausschusses für einheitliche Bänke auf der Dünenpromenade und an den Strandaufgängen, entsprechend informiert wurde, zur Kenntnis.
5. Art der Abfallbehälter - Fassungsvermögen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nimmt die Mitteilung, dass die Baufirma nach dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt und des Kurbetriebsausschusses für Umhausungen für 1,1m³ Abfallbehälter, entsprechend informiert wurde, zur Kenntnis.
6. Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen als gesonderte Maßnahme zu betrachten und dafür eine Förderung zu beantragen.
7. Beantragung und Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Dünenpromenade am Übergang/Überfahrt 3
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Beantragung und bei Genehmigung den Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Dünenpromenade am Übergang/an der Überfahrt 3.
8. Maschenweite der GFK Gitterroste der Treppenstufen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass für die Treppenstufen an den Zugängen zur Dünenpromenade
GFK Gitterroste mit einer Maschenweite von maximal 17x17 mm verwendet werden, soweit die Haftpflichtversicherung kein kleineres Maß verlangt.
9. Sandeinbau
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Einbau des in Tarnewitz lagernden ausgesiebten Sandes in die Hochwasserschutzdüne.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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(wie Dokument)
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2 MB
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