Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14824
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 5. August 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Bartels
- Verfasser/Antragsteller:
- Bartels, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Form der öffentlichen Bekanntmachungen ist in der Hauptsatzung festzulegen. Da das amtliche Bekanntmachungsblatt „Der Klützer Winkel.“ in seiner bisherigen Art und Form hierfür aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht, ist eine alternative Bekanntmachungsform, insbesondere für die nach den Vorschriften des BauGB festzulegen und die Hauptsatzung entsprechend anzupassen.
Seitens der Amtsverwaltung werden zwei Varianten der Anpassung vorgeschlagen, welche den Anlagen zu entnehmen sind.
Die finanziellen Auswirkungen je Bekanntmachung in Form der Veröffentlichung in der OSTSEE-ZEITUNG werden sich auf ca. 400,00 EUR - 500,00 EUR belaufen.
Hinweis: Der Schaukasten in der Schloßstr. 1 an der Amtsverwaltung kann während der Umbauphase nicht genutzt werden. Sollte sich für diese Variante seitens der Stadtvertretung ausgesprochen werden, ist ein neuer Standort für den Schaukasten zu bestimmen. Die Verantwortung sowie die Pflicht zur Dokumentation des Aushanges obliegt den städtischen Mitarbeitern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019 in der folgenden Fassung:
- Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an der nachfolgend benannten Bekanntmachungstafel: Schloßstr. 1 in 23948 Klütz im Schaukasten des Amtes Klützer Winkel.
Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, wobei der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung nach Satz 3 ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.
oder:
- Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in der Tageszeitung „OSTSEE-ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung“, zu beziehen über das Verlagshaus Grevesmühlen, Wismarsche Straße 2, 23936 Grevesmühlen. Die Bekanntmachung nach Satz 3 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
268,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
251 kB
|