Mitteilungsvorlage - V Kalkh/20/14171-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat die Fördermittel nach der ELER-Richtlinie „Regenerative Förderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V“ für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Energieversorgung beantragt. Der Zuwendungsbescheid wurde am  30.06.2020 über 48.552,00 € erteilt. Die Förderquote beträgt 75 %. Die Gemeinde trägt somit 25 % der förderfähigen Ausgaben, d.h. 12.138,00 €. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.01.2021. Eine Verlängerung wird angestrebt.

 

Die Verwaltung hat die Leistung zu Erstellung der Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Von den fünf angefragten Firmen haben zwei Firmen Angebote angegeben. Nach Wertung der Angebote und angesichts der Dringlichkeit durch den befristeten Bewilligungszeitraum hat der Bürgermeister die Eilentscheidung getroffen, die Trigenius GmbH zu beauftragen.

 

Folgende Leistungen wurden beauftragt:

 

  • Grundlagenermittlung (Wärmebedarfe (privater, gewerblicher, öffentlicher Sektor; Biomassepotenziale; Versorgungsstrukturen)
  • Bedarfsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Konzeption netzgebundene Wärme aus Biomasse
  • Alternative Versorgungsmodelle
  • Betreibermodelle
  • Variantenvergleich und Szenarien
  • Handlungsempfehlungen
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Die Erstellung der Studie erfolgt im Rahmen eines intensiven öffentlichen Dialogprozesses, der frühzeitig die Berücksichtigung konkreter lokaler Gegebenheiten und individueller Belange der Bevölkerung sicherstellt. Projektbegleitend wird eine Internetseite „www.klimaschutz-kalkhorst.de“ durch die Trigenius GmbH erstellt.

 

Am 08.10.2020 fand ein erster Termin mit der Trigenius GmbH zur Abstimmung des weiteren Vorgehens statt.

 

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