Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14860

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufhebung des am 16.04.2019 gefassten erneuten Entwurfs- und Auslegungsbe-schlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 wird erforderlich, da die Billigung des erneuten Entwurfes ohne den Entwurf des Gebäudes gefasst wurde. Der Entwurf des Gebäudes soll jedoch Bestandteil des heute vorgestellten erneuten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 16 sein. In Folge der Aufhebung ist der Beschluss mit dem Entwurf des Gebäudes erneut zu fassen.

Nach der öffentlichen Auslegung sowie der TÖB-Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 ergaben sich aufgrund neuer Rahmenbedingungen geänderte Planungsziele. In der vorliegenden Planung ist ausschließlich die Schaffung einer Adventure-Golfanlage vorgesehen. Die Errichtung eines Open-Air-Kinos ist nicht mehr Bestandteil der Planung. Daraus ergibt sich auch eine Reduzierung des Geltungsbereiches.

 

Zudem wurde seitens des Vorhabenträgers ein neues Konzept für die Adventure-Golfanlage erarbeitet. Die Planung sieht eine 18-Loch Minigolfanlage vor, die ergänzt wird durch einen Wasserspielplatz sowie großzügige Grünflächen im Zentrum des Gebietes. Des Weiteren soll ein Hauptgebäude mit überwiegender Glasfassade an der Mittelpromenade gebaut werden, das zugleich als Eingangsbereich sowie als der Hauptnutzung dienende gastronomische Einrichtung mit Außengastronomie auf der angrenzenden Terrasse genutzt werden soll.

 

Die gastronomische Einrichtung dient dem Betrieb der Adventure-Golfanlage und erfüllt keinen eigenständigen Betriebszweck sondern stellt eine untergeordnete Nebennutzung dar.

 

Entsprechend der neuen Konzeption der Adventure Golfanlage wurde der Entwurf der Planung überarbeitet bzw. konkretisiert. Zudem wurden die Hinweise der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des erneuten Entwurfes berücksichtigt und in den Plan sowie die Begründung eingearbeitet. Für die zu fällenden Bäume wurde bereits eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg sowie beim Amt Klützer Winkel beantragt. Etwaige Ausgleichsmaßnahmen werden vom Vorhabenträger gemäß den Forderungen der Behörden getragen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den am 16.04.2019 gefassten erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 (Beschluss Nr. GV Bolte/19/13154) auf.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich des Gebäudes an der Mittelpromenade und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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