Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14801

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hatte auf ihrer Sitzung am 12. Oktober 2016 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gefasst. Der Beschluss wurde mit der Zielsetzung gefasst, den Hotelstandort zu sichern und fortzuentwickeln.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im amtlichen Bekanntmachungsblatt für den Klützer Winkel am 26. Oktober 2016.

 

Am ehemaligen Standort des Hotels "Haus Boltenhagen" wurde zwischenzeitlich ein Apart-Hotel, bestehend aus 5 Häusern mit insgesamt 48 Apartments und zugehörigen Tiefgaragenplätzen und weiteren Anlagen, wie Rezeption, Café & Bistro und Saunabereich, errichtet (Neubau eines Apart-Hotels, AZ 71808-17-08).

 

Weil das Projekt hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung dem gemeindlichen Planungsziel entspricht, wurde auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes verzichtet. Der Regelungsbedarf für die Sicherung und Entwicklung einer Hotelanlage im Rahmen eines Bebauungsplanes besteht somit nicht mehr. Somit ist es geboten, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes nicht weiter fortzuführen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Dazu bedarf es des Beschlusses der Gemeindevertretung, welcher ortsüblich bekannt zu geben ist.

 

Die Entwicklung erfolgt in Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, welcher hier ein Sondergebiet Hotel (gemäß § 11 BauNVO) darstellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" auf.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich südlich der Ostseeallee und umfasst das Grundstück des Hotelstandortes "Haus Boltenhagen", Ostseeallee 48. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich: durch die Ostseeallee,

-          südöstlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b, 50c (Ferienanlage Goosbrink),

-          südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b, 48c (Apartmentanlage Godewind),

-          nordwestlich: durch die Zufahrt zu den bebauten Grundstücken Ostseeallee 48a, 48b, 48c.

Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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