Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14734
Grunddaten
- Betreff:
-
Berechtigungskarte Grünschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Ines Wien
- Verfasser/Antragsteller:
- Katleen Herr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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22.10.2020
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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09.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Eine Bürgerin meldete sich zur Situation der Grünschnittannahme auf dem Bauhof zu Wort. Die geforderten Sicherheitsabstände für Pkw etc. verursachen einen erheblichen Rückstau. Auch die Mitarbeiter des Bauhofes sind mit der Situation unzufrieden, da auch sie in ihrem Arbeitsfluss gehindert werden. Ein Mitarbeiter wurde fast angefahren. Sehr viele Bürger kommen nicht aus der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Lt. Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 30.07.2015, § 1, Satz 3 heißt es: "Die Annahmestelle dient zur Aufnahme der auf privaten Grundstücken im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und deren Ortsteile anfallenden, kompostierbaren Pflanzenabfälle. Nutzungsberechtigt ist jeder, der ein solches im Gemeindegebiet gelegenes Grundstück in berechtigter Weise nutzt."
In § 1 Satz 3 ist genau festgelegt, wer berechtigt ist, Grünschnitt abzugeben. Die Grünschnittannahme ist nur für GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER, der auf dem Gebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und deren Ortsteile zulässig. So sind z.B. Grundstückseigentümer aus dem Gebiet der Stadt Klütz nicht berechtigt Grünschnitt auf dem Bauhof in Tarnewitz abzugeben.
Um den Grünschnitt satzungskonform entgegenzunehmen, sollen für die Grundstückseigentümer, der auf dem Gebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und deren Ortsteile Ansässigen, Berechtigungskarten durch die Kurverwaltung erstellt und ausgegeben werden. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die Inanspruchnahme der Kurverwaltung. Es entstehen keine weiteren Kosten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kurbetriebsausschuss empfiehlt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, die Einwohner des Ostseebades Boltenhagen und Grundstückseigentümer mit einer Berechtigungskarte für Grünschnitt auszustatten. Diese Karte soll durch die Kurverwaltung erstellt, beauftragt, beworben und bis 01. Oktober 2020 in Umlauf gebracht werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |