Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14732
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet "Dorfmitte" im Ortsteil Hohen Wieschendorf der Gemeinde Hohenkirchen
hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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22.09.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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22.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenkirchen stellt den Bebauungsplan Nr. 28 auf. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 28 hat die Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet und stellt den Flächennutzungsplan neu für das gesamte Gemeindegebiet auf. Dies ist bedingt durch die Fusion der ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf zur Gemeinde Hohenkirchen. Jede der ehemaligen Gemeinden verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan.
Die Gemeinde Hohenkirchen verfolgt nunmehr das planerische Ziel in Hohen Wieschendorf den Tourismus und die familienbezogene Freizeit- und Feriengestaltung zu fördern und in diesem Bereich einen konkurrenzfähigen Standort auszubauen. Eine verbesserte verkehrliche Anbindung des Bereiches des Anlegers sowie des Bereiches des Golfplatzes ist geplant.
Die Erweiterung der Wohnkapazitäten in der Ortslage Hohen Wieschendorf soll durch Neuausweisung von Baugebietsflächen im Rahmen des rechtswirksamen Teilflächennutzungsplanes erfolgen. Die geplante Entwicklung erfolgt unter Nachweis der Vereinbarkeit mit der Natura 2000-Schutzgebietskulisse für das SPA-Gebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ und für das Gebiet GGB „Wismarbucht“.
Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet „Dorfmitte“ im Ortsteil Hohen Wieschendorf der Gemeinde Hohenkirchen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planungen nicht berührt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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