Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14870

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen plant die Schaffung einer SEM-Stelle (Strukturentwicklungsmaßnahme) zur Entwicklung digitaler Arbeitsplätze und Anwendungen im täglichen Leben in der ländlichen Gemeinde Hohenkirchen. Um diese noch offene Aufgabe zu bewältigen, sind auch die personellen Ressourcen Voraussetzung. Folgende Aufgaben könnten sein:

 

a. Erarbeitung eines Konzeptes für die Errichtung eines Co-Working Spaces, z.B. in der ehemaligen Jugendherberge oder am Standort der ehemaligen KITA in Beckerwitz

b. Unterstützung bei der Einführung des Projektes Smart tau Hus

c. Realisierung des videogestützten Sitzungsdienstes

d. Ziel Akquise von Fördermittel und Projektentwicklung

 

Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben bedarf es einer personellen Begleitung des Projektes über einen längeren Zeitraum.

 

Die Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen könnte evtl. die Möglichkeit sein, Personalkosten gefördert zu bekommen. Gespräche mit dem Ministerium stehen noch aus.

 

zur Förderhöhe bzw. –bedingungen:

Zuwendungsfähig sind die Arbeitgeberbruttoausgaben.

Die Höhe der Förderung beträgt 70 % für ein Jahr, allerdings darf der Zuschuss einen Betrag von 25.000 EUR pro Vollbeschäftigten nicht überschreiten.

 

Bei Gewährung der maximalen Höhe des Zuschusses von 25.000 EUR dürfen somit die zuwendungsfähigen Arbeitgeberbruttoausgaben einen Betrag von 35.714,28 EUR nicht unterschreiten. Höher dürfen die Arbeitsgeberbruttoausgaben selbstverständlich sein.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:

Für das Projekt „Entwicklung digitaler Arbeitsplätze und Anwendungen im täglichen Leben in der ländlichen Gemeinde Hohenkirchen“ wird ein Zuschuss gemäß der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen (Personalkostenzuschuss) für 2 Jahre für eine Vollzeitstelle beantragt (vorbehaltlich der positiven Fördermöglichkeit durch den Fördermittelgeber bzw. der vorgenannten Richtlinie). Die Gemeinde Hohenkirchen ist Antragsteller des Projektes. Der Eigenanteil wird aus dem Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

x

Finanzierungsmittel sind im Haushalt 2021/2022 einzuplanen.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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