Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14812
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über die Anerkennung von Kurkarten anderer Ostseebäder in MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Vullert, Katrin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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23.09.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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15.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kurkarten der Ostseebäder MV werden von den einzelnen Orten seit einigen Jahren bereits gegenseitig anerkannt. Lt. dem Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. "ist die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten lt. KAG nicht zulässig. Laut Satzung der Gemeinden wird die Kurkarte aber gegenseitig anerkannt."
Boltenhagen hat nun angefragt, warum die Gemeinde Zierow die Karten von u. a. Boltenhagen nicht anerkennt. Die Gemeinde Zierow erkennt die Kurkarten bisher nicht an, da dies in der Satzung nicht aufgeführt ist.
Auf der Kurkarte von Boltenhagen ist trotzdem angegeben, dass diese Kurkarte auch in Zierow gilt.
Es sollte daher im Finanzausschuss geklärt werden, ob die Gemeinde Zierow ab der Saison 2021 auch die Kurkarten der anderen Ostseebäder in MV offiziell anerkennt.
Dies würde für die Gäste der Gemeinde Zierow einen Mehrwert bedeuten.
Die Kurabgabensatzung müsste im zweiten Schritt entsprechend geändert werden. Zudem ist der Druck neuer elektronischer u. manueller Kurkarten erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
€ 2.500 für das Layout und den Druck neuer elektronischer u. manueller Kurkarten
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |