Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14728

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen stellt den Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet auf. Die Gemeinde Hohenkirchen ist durch die Fusion der ehemaligen Gemeinden Groß Walmstorf und Gramkow zum 1. Januar 2005 entstanden. Jede der beiden ehemaligen Gemeinden verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan, der derzeit jeweils als Teilflächennutzungsplan fortbesteht. Aufgrund der Fusionierung der beiden damaligen Gemeinden hat die Gemeinde Hohenkirchen eine gesamtheitliche Betrachtung des Gemeindegebietes vorgenommen und die städtebaulichen Entwicklungsziele angepasst bzw. neu formuliert. Dazu wurde ein Gesamtkonzept für die geplante städtebauliche Entwicklung erarbeitet. Die Flächen, die aus dem jeweils wirksamen Teilflächennutzungsplan unverändert übernommen wurden, sind auch mit der Bedeutung eines wirksamen Flächennutzungsplanes zu beachten. Die Gemeinde beschreibt in den Planunterlagen ihr Gesamtkonzept, geht jedoch insbesondere auf Neuausweisungen oder veränderte Flächendarstellungen und damit verbundene veränderte Flächeninanspruchnahmen ein. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes basieren auf dem städtebaulichen Gesamtkonzept.

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen als Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne für die ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Nachbargemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planung nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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