Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14694
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 "Ehemalige KiTa"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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24.09.2020
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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27.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 10.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ehemalige KiTa“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 27 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst auf der Fläche einer ehemaligen Kindertagesstätte neuen Wohnraum für altersgerechtes Wohnen und sonstige Wohnformen zu erschließen. Die Gemeinde Kalkhorst stellt aufgrund der Nähe zur Ostsee einen attraktiven Wohnstandort für alle Altersgruppen dar. Auf eine für die Ortslage städtebaulich vertretbare Weise soll in dem Plangebiet behutsam nachverdichtet werden. Planungsrechtlich soll dies durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorbereitet werden. Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt insbesondere auch Wohnraum für Bürger der Gemeinde zu schaffen.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.
- Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Kostenträger Gemeinde | |
X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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